Unsere Dienstleistungen / Pflegeleistungen

Unsere Leistungen umfassen die häusliche Pflege, die hauswirtschaftliche Versorgung sowie umfangreiche Dienstleistungen in Sozialberatung und Betreuung.

Pflege durch vollexaminierte Pflegefachkräfte

Als Behandlungspflege werden Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegefachkräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht werden.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, nachdem sie von einem Arzt verordnet wurden.
Diese  Aufgaben umfassen unter anderem:
  • Wundversorgung
  • Verbandwechsel
  • Medikamenten herrichten und verabreichen
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Injektionen s.c., i.m.
  • Infusionsüberwachung
  • Suprapubische Katheterversorgung
  • An- und Ausziehen / Anlegen von Kompressionsstrümpfen / Verbänden
Der Begriff der Behandlungspflege wurde in die Bestimmungen des Sozialgesetzbuch V zur häuslichen Krankenpflege aufgenommen und findet sich umschrieben im SGB XI zur Pflegeversicherung.

Hauspflege

Oft ist Pflege nur als Übergangslösung notwendig. Leider gibt es aber auch viele Fälle, in denen im Laufe der Zeit immer mehr und intensivere Pflege und Betreuung notwendig wird.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, in jedem erforderlichen Umfang Hilfe leisten zu können und den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auf diese Weise auch langfristig zur Seite zu stehen.

Wir arbeiten nach dem Gruppenpflegesystem.
Dabei ist immer die gleiche Stammbesatzung für die Pflege und Betreuung eines Patienten zuständig. Dadurch, dass immer wieder die gleichen vertrauten Menschen eingesetzt sind, kann das notwendige Vertrauensverhältnis oft sehr schnell entstehen.

Häusliche Krankenpflege soll dabei helfen, bei akuten Erkrankungen Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.

Zu Hause bleiben zu können oder früher wieder dahin zurück zu kommen, befördert und beschleunigt den Genesungsprozess.

Ein Beispiel für die aktivierende Pflege:
Durch die Methode der basalen Stimulation wird das Körperwahrnehmungsgefühl erhalten oder zurückgegeben.

Sie hilft auch, die Krankenhauskosten zu senken und wird deshalb in der Regel von den Krankenkassen bezahlt.

Häusliche Krankenpflege umfasst Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Hilfe durch Hauspflegerinnen und Pfleger mit Basisqualifikation und Behandlungspflege durch vollexaminierte Pflegefachkräfte.

Betreuungsleistungen

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in An-spruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel, um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.

Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.

Übergangspflege

Übergangspflege und Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Als Übergangspflege/Verhinderungspflege können Pflegeleistungen auch für einen begrenzten Zeitraum übernommen werden. Zum Beispiel, um pflegende Angehörige zu  entlasten und Ihnen eine Kur oder einen Urlaub  zu ermöglichen oder um die Zeit bis zu einer Rehabilitationsmaßnahme zu überbrücken.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung und ist wie folgt definiert: „Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen gepflegt werden und dieser vorübergehend verhindert ist.“

  • Jährliche Kostenübernahme für Verhinderungspflege bis zu 1.612 €.
  • Jährlicher Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege
  • Keine Kürzung des Pflegegelds bei Verhinderungspflege

Für die Verhinderungspflege kann auch noch 50 % der Kurzzeitpflege angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege von 1.612 € auf 2.418 € erhöhen.

Arbeitsfelder sind Häusliche Krankenpflege, Hauspflege, Psycho­soziale Betreuung  und Sozialberatung.

Von der Aufstellung des Pflegeplans bis zur Urlaubsbegleitung bieten wir ein komplettes Service-Paket an, dessen einzelne Komponenten allen Lebens- und Notlagen gerecht werden.

Sie werden betreut von Mitarbeitern unterschiedlicher Qualifikationen, z.B. dreijährig examinierte Krankenpflegekräfte, dreijährig examinierte Altenpflegekräfte und qualifizierte Pflegekräfte.

24 Stunden Bereitschaft

24 Stunden Bereitschaftsdienst 

Im 24-Stunden-Notruf- und Bereit­schaftsdienst sind examinierte Krankenschwestern und Pfleger für Notfälle ständig in Rufbereitschaft.

Unsere Patienten haben damit die Gewissheit, jederzeit schnelle Hilfe anfordern zu können.

Extraleistungen

Gewünschte Extraleistungen, wie Begleitungs- und Fahrdienste, Tag- und Nachtwachen, Gespräche, Vorlesen aber auch Fensterputzen, Wohnungsinstandsetzung, die Betreuung von Haustieren oder Pflanzenpflege vermitteln wir zu preiswerten Bedingungen.

Besonders wertvoll ist dabei unsere kompetente Sozialberatung, die Ihnen hilft, die Kostenübernahme durch Krankenkassen, Pflegekassen oder andere Kostenträger zu klären, zu beantragen und durch­zusetzen.

Fast alles ist möglich. Bitte sprechen Sie uns an.

Sozialberatung

Die kostenlose Sozialberatung durch unsere Sozialarbeiterin hilft alle Fragen zu Pflege- und Betreuung zu klären, berät über die Möglichkeiten der Kostenübernahme und hilft tatkräftig bei der Antragstellung und der Durchsetzung von Ansprüchen.

Psychosoziale Betreuung

Unsere psychosoziale Betreuung lei­stet z. B. bei schweren Erkrankungen und in Lebenskrisen Hilfe für die Betroffenen und deren Angehörige. Wir bieten Hauspflegekurse, Lebensberatung, Sterbebegleitung und Hilfe bei der Trauerarbeit an.

Kostenkontrolle

Kontrollierbare Leistungen – kontrollierbare Kosten, Grundlage für die Betreuung ist ein individuelles Pflegekonzept.

Auf die Zusammenarbeit mit den Kliniken, den betreuenden Ärzten, niedergelassenen Therapeuten und sozialen Einrichtungen und die Abstimmung mit den Betroffenen und den Angehörigen wird dabei größter Wert gelegt.

Aus dem Pflegeplan erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der es ermöglicht, Leistungen und Preise zu vergleichen und die Kostenübernahme mit Kranken- und Pflege­kassen und privaten Versicherungen zu klären.

Über die Pflege wird nach den Richtlinien des Pflegeprozesses lau­fend eine Dokumentation erstellt. Als Grundlage für die Abrechnung werden Leistungsnachweise geführt, die vom Betreuten oder seinen Beauftragten kontrolliert und abge­zeichnet werden.

Im Rahmen der Qualitätssicherung führen wir mehrfach im Jahr kontrollierende Hausbesuche durch, die durch Protokolle dokumentiert werden.

Der Hausarzt erhält auf Wunsch Protokolle und der Kontakt mit aus­wärtigen Angehörigen wird über Statusberichte gepflegt.

Auf diese Weise wird die Qualität der Pflegeleistung und ihre Sach- und Fachgerechtigkeit laufend überprüft und für alle Beteiligten transparent. Gute Kontrolle ist die Grundlage des Vertrau­ens. Wir geben Ihnen damit die Gewissheit, sich auf uns verlassen zu können.

Gutachten

Pflegeversicherungsgutachten – Gutachten zu Pflegediensten

Pflegeversicherungsgutachten (PV-Kontrolle) führen wir für alle Krankenkassen durch. Auf Wunsch überprüfen wir auch Leistungsabrechnungen anderer Pflegedienste.

 

Unser Pflegeteam führt regelmäßige Fort- & Weiterbildungen im Bereich Pflegemanagement an der Privatschule „M&B Marketing-Bildung Institut“ durch.


Leistungen SGB XI u. SGB V

Die Leistungen in der Altenpflege variieren je nach Pflegegrad und umfassen finanzielle Unterstützung (Pflegegeld), Sachleistungen für ambulante Pflegedienste, Kombinationen aus beidem (Kombinationsleistung), sowie zusätzliche Angebote wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Bei häuslicher Pflege können außerdem Entlastungsleistungen und Pflegehilfsmittel wie technische Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien in Anspruch genommen werden. Für vollstationäre Pflege gibt es einen Zuschuss, der bei Pflegegrad 1 bei 131 Euro liegt. 

Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Ratgeber Pflege

Ratgeber Demenz

Welche Leistungen Ihnen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen, erfahren Sie zusammengefasst in dieser Broschüre. Das Nachschlagewerk richtet sich sowohl an Menschen, die Pflege benötigen, als auch an Angehörige und andere Personen, die Pflege leisten.

Der Ratgeber bietet einen Überblick über das Thema Pflege und beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung und anderen Leistungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen.

Dieser Ratgeber informiert rund um die Pflege von Menschen mit Demenz, beantwortet häufige Fragen und stellt die Leistungen der Pflegeversicherung vor.

Um Menschen mit Demenz die Orientierung und Selbstständigkeit in der gewohnten sowie in neuer Umgebung zu erhalten, hat sich die Kennzeichnung von Räumen und Gegenständen durch Piktogramme und Beschriftungen bewährt. Geeignete Hinweisschilder können hier heruntergeladen und je nach Bedarf ausgedruckt und verwendet werden.